Bürgeranträge - ein demokratisches Mittel !
Damit die Meinung der Bürger bei Planungen der Stadt gehört wird, haben wir zum Glück in unserem Land das Recht auf Bürgeranträge. Dies nutzen wir für unser Ziel, das Klima und die Bäume in Leichlingen zu erhalten.
Die einzelnen Bürgeranträge finden Sie unter den entsprechenden Projekten.
Einige Beispiele, weiteres finden Sie unter den einzelnen Projekten
Antrag zum Erhalt der Bäume im Brückerfeld
Leichlingen 1.August 2020
Bürgerantrag nach § 24 GO
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steffes,
sehr geehrte Ratsmitglieder,
die Gruppe ‚Future for Leichlingen‘ beantragt eine Überprüfung und Korrektur der aktuell vorliegenden ‚Entwurfsplanung‘ für den Marktplatz/ Brückerfeld. Wir sind der Überzeugung, dass diese von der Verwaltung der Stadt Leichlingen vorgelegte Planung die während der Bürgerwerkstätten geäußerten Wünsche der Leichlinger nicht richtig umsetzt. Diese Wünsche gingen eindeutig in Richtung einer stärkeren Begrünung und Beschattung des Platzes und sicher hat sich keiner der Teilnehmer gewünscht, dass zunächst 30 intakte Bäume gefällt werden! Bei unserer aktuellen und noch laufenden Umfrage haben schon über 400 Leichlinger Bürger ihr ungläubiges Unverständnis über diese Planung geäußert und uns per Unterschrift bestätigt, dass sie gegen die Fällung der Bäume sind!
Begründet wird das u. a. mit den Leistungen, die diese 30 Bäume für die Lebens.-, Wohn.- und Aufenthaltsqualität auf dem Marktplatz/ Brückerfeld erbringen: Schatten.- und Feuchtigkeitsspender, Luftreiniger, d.h. CO2-Verbraucher und Sauerstofflieferant, Temperatur- Reduzierer, Schmuck und Duftspender.
Darüber hinaus wird verurteilt, dass diese ‚Investition in die Zukunft‘ –immer hin wurde die Pflanzung sowie die Pflege über die letzten 30 Jahre steuerlich von den Bürgern Leichlingen’s finanziert- nun per Handstreich vernichtet werden soll.
Auch die in Aussicht gestellte Planung der Neugestaltung des Platzes kann in Bezug auf das zunächst notwendige Opfer keinesfalls befriedigen, denn 4 sog. ‚Blüteninseln‘ mit je einem (1) Apfel.- bzw. Kirsch.-, Birn.- und Pflaumenbaum werden keinesfalls als adäquater und ausreichender Ersatz akzeptiert, nicht auf lange Sicht und schon gar nicht in den nächsten mindestens 10 Jahren.
Es gibt zwar mittlerweile beschwichtigende Stellungnahmen der Leichlinger Politik, dass es sich aktuell ja NUR um eine ‚Entwurfsplanung‘ handele und eine später noch folgende ‚Ausführungsplanung‘ Änderung enthalten könne.
Um einerseits mehr Eindeutigkeit und somit mehr Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und andererseits unnütze Planungsgelder und Personal-Ressourcen in eine überholte Planung zu sparen sowie schließlich auch der Verwaltung eine aktualisierte, politisch gewünschte Zielrichtung der Planung mit auf den Weg zu geben, beantragen wir hiermit eine sofortige Korrektur der vorliegenden Planung und insbesondere einen Erhalt aller Bäume auf dem Marktplatz/ Brückerfeld im Sinne der durchgeführten Bürgerwerkstätten oder -alternativ- eine aktuelle Neu-Umfrage zu diesem Thema bei den Bürgern Leichlingen‘s.
Antrag zum Erhalt der städtischen Bäume hinter der Grundschule Uferstraße
Leichlingen 6.Oktober 2020
Bürgerantrag nach § 24 GO
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steffes,
sehr geehrte Ratsmitglieder,
die Gruppe ‚Future for Leichlingen‘ gibt folgende Anregungen:
Als Eigentümerin des Grundstücks der GGS Uferstraße könnten Sie Einfluss auf die zukünftige Bebauung des Grundstücks mit einer Kita nehmen. Hierzu folgende Ideen die als politische Vorgabe für die Verwaltung und die Bauherrin nützlich ist und ein möglichst klimaneutrales Bauwerk auf dem städtischen Grund machbar werden lässt.
- Alle Bäume sind fester und bleibender Bestandteil des Grundstückes und sind in der Zeit der Baumaßnahme entsprechend zu schützen und bei späterer weiterer Nutzung des Grundstücks zu erhalten und fachgerecht zu pflegen.
- Der Baukörper muss entsprechend platziert werden.
- Um die Bau- und Planungsflächen sinnvoll auszunutzen kann auch die z.Zt. als Containerstellplatz genutzte Fläche entlang der Bahnhofstraße/ Ecke Schulstraße einbezogen werden, die z.Zt. durch Ratsbeschluss blockiert wird.
- Da die dort z.Zt. befindliche Kita in der Bauphase ihren Betrieb nicht unterbrechen soll, müssen entsprechende Planungen dies ermöglichen. Sollte der Containerplatz zur Erstellung der neuen Gebäude benötigt werden, muss entweder ein Umzug der Kita für die Bauphase oder eine Lösung durch zwei zeitlich aufeinander erfolgende Bauabschnitte angedacht werden. Nach Vollendung des ersten Bauabschnittes und vor Beginn eines zweiten Bauabschnittes könnte die Containerlösung beendet und ein Umzug der Kita in den ersten Bauabschnitt erfolgen.
- Da die Klimabelastung des Baukörpers und auch die durch die Versiegelung entstandene Belastung am Ort möglichst adäquat ausgeglichen werden muss, sind alle Fassaden mit Fassadenbegrünung oder Fassadennaher Begrünung von vornherein zu erstellen.
- Eine Dachbegrünung in möglicher Kombination mit Photovoltaik ist außerdem sinnvoll.
- Das Dachwasser muss zur Bewässerung der Pflanzen des Grundstücks auf dem Grundstück gezielt verrieselt werden.
Wir hoffen mit Ihrer Unterstützung für mehr „Klimasicherheit“ bei zu tragen
Antrag zum Erhalt des alten Stadtparkes und des Platanen-Ensembles am Taxistand
An die Stadt Leichlingen Bürgerantrag nach § 24 GO
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Ratsmitglieder,
die Gruppe ‚Future for Leichlingen‘ beantragt eine Überprüfung aller aktuellen und vom InHK abgeleiteten Pläne für den Umbau der Leichlinger Innenstadt. Wir sehen an konkreten Beispielen, dass diese aktuellen Pläne z.T. wesentlich von der ursprünglich in den Bürgerversammlungen besprochenen und beschlossenen Zielsetzung abweichen. Obwohl der Rat der Stadt Leichlingen damals diese Zielsetzung auch grundsätzlich bestätigt hatte, ignorieren die aktuellen Planungen heute den Geist der damaligen Übereinkunft zwischen Bürgern und Stadtverantwortlichen Leichlingens und können deshalb als Fehlinterpretation bezeichnet werden.
Im konkreten Fall bitten wir insbesondere die damaligen und die aktuellen Planungen für den Alten Stadtpark zu vergleichen. Schon die Definition des Alten Stadtparks wird von den aktuellen Planungen nicht mehr eingehalten. Es heißt im InHK, dass sich der Stadtpark zwischen Kirchstraße und Rathaus erstreckt und von der Montanusstraße geteilt wird‘. Das heißt, der Alte Stadtpark liegt zwischen Kirch.- und Montanusstraße und der Neue Stadtpark zwischen Montanusstraße und Rathaus und die PKW-Abstellflächen (der Taxistand) sind im Süden des Alten Stadtparks* und beide Stadtparks sollten laut Bürgervotum 2015 und Ratsbeschluss erhalten bleiben.
Neuerdings werden aber in den aktuellen Planungen immer mehr Teile aus dem Alten Stadtpark herausgelöst und ‚wegdefiniert‘. Da heißt ein Teil - der älteste Teil des Alten Stadtparks überhaupt (!) - plötzlich‚ Julius Pohlig Platz‘ ist damit auf einmal ein eigenständiger Teil und NICHT mehr zum Alten Stadtpark gehörig und kann deshalb für einen Beschluss – zur Bebauung irgendwann einmal – freigegeben werden. Das entspricht NICHT dem Geist und Beschluss der früheren diskutierten Zielsetzung und verdient damit ein ‚Veto‘!
Ähnlich ist es mit der Platanen-Doppelreihe am Taxistand auf der anderen Seite des Alten Stadtparks. Auch hier ‚schneidet‘ die aktuelle Planung wieder einen Streifen vom Alten Stadtpark ab, nämlich die Platanenreihe am Straßenrand Montanusstraße, um die Baumscheiben zu versiegeln und schräge Parktaschen zu installieren. Auch das entspricht NICHT dem Geist und Beschluss der früheren diskutierten Zielsetzung und verdient damit ebenfalls unser ‚Veto‘! Darüber hinaus ist hier auch nicht zu verstehen, was den neuen Vorschlag in Bezug auf die Parktaschen besser erscheinen lässt als den heutigen Ist-Zustand: die Veränderung der Anzahl der Parkplätze scheint unwesentlich, die Qualität der neuen Regelung erscheint zumindest fraglich: kein Schatten mehr für die wartenden Taxifahrer und geparkten Autos (evtl. auch mit wartenden Hunden im Sommer!). In der heutigen Konstellation könnten aber möglicherweise zumindest einzelne der alten Platanen erhalten bleiben, sei es, weil sie noch vital sind oder ggf. auch ‚behandelt‘ bzw. gepflegt werden können oder die Baumscheiben werden eben einfach mit adäquaten Bäumen neu bepflanzt. Wenn wir auf der einen Seite mehr Bäume in der Stadt wünschen und andererseits Pflanzbereiche zubetonieren, ist eine Politik nicht mehr glaubwürdig.
Vielen Dank für Ihre rechtzeitige Prüfung dieses Sachverhalts und Adjustierung der aktuellen Stadtplanungen auf die Einhaltung der mit den Bürgern abgestimmten Zielsetzung!
*) vergl. InHK Seite 36 zu Stadtpark
Leichlingen 13.2.2020
Antrag zu verbindlichen Ausgleichsmaßnahmen für die gefällten Platanen am zukünftigen Kreisverkehr vor dem Rathaus
Leichlingen 10.11. 2020
Bürgerantrag nach § 24 GO
Neubau eines Kreisverkehrs an der Neukirchener Straße
Verlust von wertvollen Bäumen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steffes,
sehr geehrte Ratsmitglieder,
Nun wissen es wirklich alle: Bäume und Blattmasse erhalten uns die Lebensqualität in den Städten. Fachleute weltweit und unsere politischen VertreterInnen in Bund und Land fordern uns zum Erhalt und zu erweiternden Pflanzungen von Bäumen in unseren Städten auf.
Die Gruppe ‚Future for Leichlingen‘ regt an, den Verlust von Blattmasse durch oben genannten Wegfall von Bäumen aus der Platanenallee vor dem Rathaus, 1 zu 1 auszugleichen.
Hintergrund:
Durch den Bau des Kreisverkehrs wird es einen Eingriff in den städtischen Baumbestand geben. Die letzten mündlichen Aussagen der Verwaltungsspitze gehen davon aus, dass wahrscheinlich eine der Platanen in der Fußgänger-Allee vor dem Rathaus für den Kreisverkehr weichen muss.
Durch den Wegfall auch nur einer dieser kapitalen Bäume wird sich das klimatische Gleichgewicht in diesem Bereich negativ verändern. Zusätzlich wird sich durch den nah an die Neukirchener Straße geplanten Baukörper diese negative Wirkung noch verstärken.
Als Bürger bitten wir die Politikerinnen und Politiker im Interesse der gesamten Bevölkerung von Leichlingen, dies nicht so ohne weiteres hin zu nehmen.
Eine Frage ist noch nicht geklärt:
Wie kann ein adäquater Ausgleich für die verlustige Phytomasse in direkter Nachbarschaft des alten Standortes der Bäume geschaffen werden?
Bereits im Verfahren zur Erstellung des B-Planes wies der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) als anerkannter „Vertreter der öffentlichen Belange“ auf diese Notwendigkeit hin.
„Sollten trotz unserer obigen Forderung, nach komplettem Erhalt der Bäume, Veränderungen im Baumbestand stattfinden, fordern wir die Vermessung und Berechnung sämtlicher Baumkronen. (z.B. durch ein Laserverfahren oder andere Vermessungsverfahren). Mindestens muss ein 100 % iger Ausgleich des Volumens an Kroneninhalt und gleichzeitig ein 100% iger Mindesterhalt der Kronenoberfläche durch ausreichende Ersatzpflanzungen erbracht werden.“*
In welcher Form ein Ausgleich geschehen könnte, gab der BUND auch beispielhaft eine Idee ins Verfahren:
„Die Fassade und der Bereich direkt vor der Fassade der geplanten Neubauten entlang der Neukirchener Straße sollen für eine Fassaden- oder fassadennahen Begrünung hierfür genutzt werden….“ *
Möglicherweise gibt es noch weite adäquate Ausgleichsmaßnahmen. Die technischen Möglichkeiten zur Schaffung von Blattgrün auf kleinstem Raum entwickeln sich weltweit rasant weiter und namhafte Architekten geben uns täglich neue Beispiele.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und hoffen auf eine Entscheidung Ihrerseits, die die Gesundheit und die Lebensqualität der Leichlinger Bürger nicht schmälert.